Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
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TPL_KUNENA_MESSAGE_REPLIED_NEW Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
29 Dec 2013 11:58
In Österreich ist es so, wenn eine gewerblicher Verkäufer eine "gebrauchte" Ware weiterverkauft ist die Gewährleitungsfrist 6 Monate.
Garantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers der Ware und können nur direkt vom Erzeuger eingefordert werden.
Das soll heißen, wenn in diesem Fall nach sieben Monaten die Fernsteuerung defekt ist, ist der Händler außen vor und du musst bei
Jeti um eine Gratisreparatur anfragen!!! Bei den Jetisteuerungen wird derjenige auf den die Rechnung ausgestellt ist, als Besitzer registriert!!
Wenn du bei deinem Händler wegen einer Reparatur anfragst, wissen sie sofort welche Seriennummer deine Steuerung hat, selbst die Liefercharge!!
Ich würde auf jeden Fall die Orginalrechnung anfordern um im Garantiefall den Erstbesitzer und mit der Zweitrechnung den korrekten Ankauf
belegen zu können.
MFG Harald
Garantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers der Ware und können nur direkt vom Erzeuger eingefordert werden.
Das soll heißen, wenn in diesem Fall nach sieben Monaten die Fernsteuerung defekt ist, ist der Händler außen vor und du musst bei
Jeti um eine Gratisreparatur anfragen!!! Bei den Jetisteuerungen wird derjenige auf den die Rechnung ausgestellt ist, als Besitzer registriert!!
Wenn du bei deinem Händler wegen einer Reparatur anfragst, wissen sie sofort welche Seriennummer deine Steuerung hat, selbst die Liefercharge!!
Ich würde auf jeden Fall die Orginalrechnung anfordern um im Garantiefall den Erstbesitzer und mit der Zweitrechnung den korrekten Ankauf
belegen zu können.
MFG Harald
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- Sascha Haber
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TPL_KUNENA_MESSAGE_REPLIED_NEW Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
29 Dec 2013 12:50
Ich wuerde es einfach lassen bei so einem Gegenstand, dem gesparten Betrag, und vor allem der wahrscheinlichen Sachlage dass eben diese Firma keine Umsatzsteuer bezahlt hat weil man das von Firma zu Firma eben voll durchreichen kann.
Sprich, das kannst Du schon mal abziehen...sind so um die 20-25% , je nachdem wo in Europa.
Also wenn der Kaufpreis nicht 50% vom Neupreis ist wuerde ich nie etwas von einer Firma die als Privatperson auftritt kaufen.
Wenn sie allerdings die volle Haftung uebernehmen wollen dann schon.
Aber wie gesagt, es ist immer Stress...
Sprich, das kannst Du schon mal abziehen...sind so um die 20-25% , je nachdem wo in Europa.
Also wenn der Kaufpreis nicht 50% vom Neupreis ist wuerde ich nie etwas von einer Firma die als Privatperson auftritt kaufen.
Wenn sie allerdings die volle Haftung uebernehmen wollen dann schon.
Aber wie gesagt, es ist immer Stress...
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TPL_KUNENA_MESSAGE_REPLIED_NEW Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
09 Jan 2014 21:52
Hallo Gemeinde,
kurz mein Erfahrungsbericht nach Telefonat mit dem Laden der den Sender an den Erstbesitzer (also Vorbesitzer nun meines Senders) "ladenneu" verkauft hat.
Es reicht die Vorlage des ursprünglichen Kaufbeleges (Rechnung, Kassenbonbon, etc.), die das Kaufdatum ausweisen muss. Im 1/2 Jahr seit Kauf im Laden gilt die gesetzliche Gewährleistung (dieser Laden gibt 1 Jahr Gewährleistung) und bis 2 Jahre nach dem Kauf gilt die Herstellergarantie.
Also weit weniger komplex als vermutet.
Danke an alle, die hilfreich gepostet haben (übrigens: DC=215)
Gruß
Micha
kurz mein Erfahrungsbericht nach Telefonat mit dem Laden der den Sender an den Erstbesitzer (also Vorbesitzer nun meines Senders) "ladenneu" verkauft hat.
Es reicht die Vorlage des ursprünglichen Kaufbeleges (Rechnung, Kassenbonbon, etc.), die das Kaufdatum ausweisen muss. Im 1/2 Jahr seit Kauf im Laden gilt die gesetzliche Gewährleistung (dieser Laden gibt 1 Jahr Gewährleistung) und bis 2 Jahre nach dem Kauf gilt die Herstellergarantie.
Also weit weniger komplex als vermutet.
Danke an alle, die hilfreich gepostet haben (übrigens: DC=215)
Gruß
Micha
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TPL_KUNENA_MESSAGE_REPLIED_NEW Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
09 Jan 2014 22:01 - 09 Jan 2014 22:02
Hallo Micha,
Es Ist eigentlich genauso wie ich geschrieben habe., außer
die freiwillige Verlängerung der Gewährleistung durch den Verkäufer.
Viel Spaß mit deiner "neuen" Anlage
Mfg harald
Es Ist eigentlich genauso wie ich geschrieben habe., außer
die freiwillige Verlängerung der Gewährleistung durch den Verkäufer.
Viel Spaß mit deiner "neuen" Anlage
Mfg harald
Last edit: 09 Jan 2014 22:02 by ***EX.
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