Stellungnahme des DMFV
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11 Nov 2015 08:52 - 11 Nov 2015 08:55
Hallo Wolfgang,
nach der Rechtsprechung (tolle Richter
) ist es leider so, dass auch die reine Wiese ein Baugenemhigung braucht (wenn so geebnet und Rasen eingesäht wird).
Auch hier sind sogar die Urteile der Oberverwaltungsgerichte - je nach Bundesland - völlig anders und conträr. Das OVG Münster hat 2010 ein Urteil gefällt ... danach ist Modellflug "tot" !!!! Anders das OVG in Lüneburg (pro Modellflug); aber in NRW zählt eben das OVG Münster; Urteile aus anderen Bundesländern interessieren nicht.
Große Glückwunschkarten vom Bürgermeister, den Herren Politikern aller Parteien kommen, wenn der Sohn Deutscher Meister war bzw. aktuell ist, Sportler des Monats , unter den ersten drei bei der Sportlerwahl, auch 2016 wieder nominiert als Sportler des Jahres.....
Jugendarbeit interessiert sie auch nicht; 60 Mitglieder und 10 Jugendliche = uninteressant. Hauptsache die "Modellflugakte" ist weg und kommt in den Keller = eine Akte weniger zu beartbeiten = ehr Feierabend ! (sorry, sicherlich überspitzt von mir).
Und nun nach 32 Jahren das.....
Was ich sagen will:
man ist auf Gedei und Verderb angewiesen, wer da gerade in der Stadt/Kreis auf welchem Amtsstuhl sitzt !!! Wie in Nachbargemeinden zu sehen, geht es ja.
Gerichtlich kären ?
Bringt rein gar nichts ! Dauert über alle Instanzen (VG und OVG) mindestens 4 Jahre, solange darfst Du nicht fliegen, weil sofortiger Vollzug angeordnet wird = Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung = darft nichts fliegen = Mitglieder verlassen den Verein. Wer zahlt schon Pacht und Beiträge über 4 Jahre und kann nicht fliegen ?
Genau das wissen die "Beamten".. alleine durch Zeitablauf fällt ein Verein auseinander; gibt es genug Beispiele.
Und letztendlich landet man in NRW beim OVG Münster = siehe Urteil von 2010 = Modellflug "tot" !!!
Gruss
PW
nach der Rechtsprechung (tolle Richter
Auch hier sind sogar die Urteile der Oberverwaltungsgerichte - je nach Bundesland - völlig anders und conträr. Das OVG Münster hat 2010 ein Urteil gefällt ... danach ist Modellflug "tot" !!!! Anders das OVG in Lüneburg (pro Modellflug); aber in NRW zählt eben das OVG Münster; Urteile aus anderen Bundesländern interessieren nicht.
Große Glückwunschkarten vom Bürgermeister, den Herren Politikern aller Parteien kommen, wenn der Sohn Deutscher Meister war bzw. aktuell ist, Sportler des Monats , unter den ersten drei bei der Sportlerwahl, auch 2016 wieder nominiert als Sportler des Jahres.....
Jugendarbeit interessiert sie auch nicht; 60 Mitglieder und 10 Jugendliche = uninteressant. Hauptsache die "Modellflugakte" ist weg und kommt in den Keller = eine Akte weniger zu beartbeiten = ehr Feierabend ! (sorry, sicherlich überspitzt von mir).
Und nun nach 32 Jahren das.....
Was ich sagen will:
man ist auf Gedei und Verderb angewiesen, wer da gerade in der Stadt/Kreis auf welchem Amtsstuhl sitzt !!! Wie in Nachbargemeinden zu sehen, geht es ja.
Gerichtlich kären ?
Bringt rein gar nichts ! Dauert über alle Instanzen (VG und OVG) mindestens 4 Jahre, solange darfst Du nicht fliegen, weil sofortiger Vollzug angeordnet wird = Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung = darft nichts fliegen = Mitglieder verlassen den Verein. Wer zahlt schon Pacht und Beiträge über 4 Jahre und kann nicht fliegen ?
Genau das wissen die "Beamten".. alleine durch Zeitablauf fällt ein Verein auseinander; gibt es genug Beispiele.
Und letztendlich landet man in NRW beim OVG Münster = siehe Urteil von 2010 = Modellflug "tot" !!!
Gruss
PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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Last edit: 11 Nov 2015 08:55 by PW.
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11 Nov 2015 09:09
Hallo Peter,
dann bleibt ja fast nur noch, auf Wildflug auszuweichen.
Wie war das noch mit: "Vor Gericht und auf hoher See ..."?
Gibt es bei euch niemanden, der gute Verbindungen in die Kommunal-Politk hat. Sowas kann da manchmal Wunder wirken. Was sagen denn die Verbands-Juristen zu eurem Problem?
Eine Eintragung des Modellflugplatzes im Flächennutzungsplan zeugt doch - meiner Meinung nach - zumindest von einer wissentlichen Duldung durch die Gemeinde in den letzten Jahrzehnten.
Was sagen denn die "Gratulanten" zu der Angelegenheit?
viel Glück
Wolfgang
dann bleibt ja fast nur noch, auf Wildflug auszuweichen.
Gibt es bei euch niemanden, der gute Verbindungen in die Kommunal-Politk hat. Sowas kann da manchmal Wunder wirken. Was sagen denn die Verbands-Juristen zu eurem Problem?
Eine Eintragung des Modellflugplatzes im Flächennutzungsplan zeugt doch - meiner Meinung nach - zumindest von einer wissentlichen Duldung durch die Gemeinde in den letzten Jahrzehnten.
Was sagen denn die "Gratulanten" zu der Angelegenheit?
viel Glück
Wolfgang
Gruß Wolfgang
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11 Nov 2015 09:24
Das Problem ist auch, dass die Verbände unterschiedliche Interessenslagen haben.
In Österreich z.Bsp. liegt alles in der Hand des Aeroclubs. ( Der österreichische Modellfliegerverband hat leider keine Akzeptanz bei den Kollegen gefunden)
Der Aeroclub vertritt ausser die Modellflieger auch die Sportfliegerei, die zahlenmässig und einflussmässig überlegen sind, und für die sind 100m hoch fliegende Modelle noch zu hoch.
in anderen europäischen Ländern ist es auch so. Nur Deutschland hat mit dem DMFV eine starken Vertreter, aber stimmgewaltiger gegenüber der EU sind sicher die offiziellen nationalen Aero Clubs.
In Österreich z.Bsp. liegt alles in der Hand des Aeroclubs. ( Der österreichische Modellfliegerverband hat leider keine Akzeptanz bei den Kollegen gefunden)
Der Aeroclub vertritt ausser die Modellflieger auch die Sportfliegerei, die zahlenmässig und einflussmässig überlegen sind, und für die sind 100m hoch fliegende Modelle noch zu hoch.
in anderen europäischen Ländern ist es auch so. Nur Deutschland hat mit dem DMFV eine starken Vertreter, aber stimmgewaltiger gegenüber der EU sind sicher die offiziellen nationalen Aero Clubs.
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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- Jürgen
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11 Nov 2015 09:24Was sagen denn die "Gratulanten" zu der Angelegenheit?
Die gehen in diesem Falle in Deckung und lassen alles zu.
Gruß
Jürgen
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11 Nov 2015 09:41 - 11 Nov 2015 09:47
In Österreich hast du die 150m Höhenregelung. Sportflugzeuge darüber, Modelle darunter.
Da du die Höhe im Normalfall nicht messen kannst, ist es eh nur interessant, wenn ein Sportfllieger
über den Modellflugbereich fliegt. Dann bleibst du unter dem richtigen Flugzeug.
Mit was will man die Flughöhe der Modelle messen?
Bekommt dann jedes Modellflugzeug einen Transponder?

MFG Harald
Da du die Höhe im Normalfall nicht messen kannst, ist es eh nur interessant, wenn ein Sportfllieger
über den Modellflugbereich fliegt. Dann bleibst du unter dem richtigen Flugzeug.
Mit was will man die Flughöhe der Modelle messen?
Bekommt dann jedes Modellflugzeug einen Transponder?
MFG Harald
Last edit: 11 Nov 2015 09:47 by ***EX.
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11 Nov 2015 09:46 - 11 Nov 2015 09:47
Hallo Harald,
sage dass nicht so laut......
Vermutlich lassen die Beamten sich noch einfallen, dass jedes Modellflugzeug eine Black Box braucht,damit man im Falle eines Falles seitens der Behörden auslesen kann
Hauptache ablenken von anderen Themen, die in Deutschland wichtig sind
Gruss
PW
sage dass nicht so laut......
Vermutlich lassen die Beamten sich noch einfallen, dass jedes Modellflugzeug eine Black Box braucht,damit man im Falle eines Falles seitens der Behörden auslesen kann
Hauptache ablenken von anderen Themen, die in Deutschland wichtig sind
Gruss
PW
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Last edit: 11 Nov 2015 09:47 by PW.
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